Die Mietpreispremse ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die seit 2015 gilt und verhindern soll, dass Mietern bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten übermäßig steigen. Dabei darf die neue Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, mit bestimmten Ausnahmen