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Kein Sex ohne Ja

Die Jurastudentin Lilith Rein kämpft dafür, dass im deutschen Sexualstrafrecht das Prinzip „Nur ja heißt Ja“ eingeführt wird. Heißt: Sex ist nur OK, wenn alle Beteiligten ausdrücklich einwilligen. Warum das so wichtig ist, weiß Lilith Rein aus ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Sie ist Mitgründerin der „Feminist Law Clinic“, die unter anderem Menschen berät, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind.

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Lesezeit: 4 Minuten

Quelle: Lisa Lonn/Adobe Stock

In einem Jurastudium lernt man erstaunliche Dinge. Zum Beispiel: Haareschneiden ist Körperverletzung. Nicht beim Friseurbesuch natürlich, denn da gibt die Kundin ausdrücklich ihr Einverständnis, dass sie einen Haarschnitt möchte. Wer aber einer Person ohne deren Einwilligung Haare abschneidet, begeht eine Straftat. „Ich finde das ein anschauliches Beispiel für die fehlende Stringenz in der aktuellen Rechtslage“, sagt Lilith Rein.

Lilith Rein ist 23 Jahre alt, Jurastudentin, und sie hat ein klares Anliegen: Sie kämpft dafür, dass Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs geändert wird. Der regelt den Tatbestand der Vergewaltigung und gegenwärtig gilt dabei der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Das heißt: Eine sexuelle Handlung ist strafbar, wenn die andere Person erkennbar ihre Ablehnung dagegen zum Ausdruck gebracht hat. Nach dem Willen von Rein und vielen anderen soll in Zukunft das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ gelten. Das würde bedeuten: Eine sexuelle Handlung ist nur erlaubt, wenn alle beteiligten Personen klar zugestimmt haben. Passivität und Schweigen gelten nicht als Zustimmung. Wer sich nicht vergewissert, ob das Gegenüber wirklich Sex haben will, macht sich strafbar.

„Nur Ja heißt Ja“ bedeutet: Wer sich nicht vergewissert, ob das Gegenüber wirklich Sex haben will, macht sich strafbar.

Quelle: privat

Lilith Rein ist Jurastudentin und Mitgründerin der „Feminist Law Clinic“.

Das macht einen großen Unterschied. Zur Veranschaulichung wählt Lilith Rein gerne das oben genannte Beispiel eines Haarschnitts. Wenn selbst bei so einem vergleichsweise kleinen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit die aktive Zustimmung gefordert ist, warum dann nicht dort, wo es um den intimsten Bereich eines Menschen geht? Zeit, dass sich das ändert.

Das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip gilt bereits in 15 europäischen Ländern. Im April stimmte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit dafür, eine EU-weite einheitliche Definition von Vergewaltigung nach dem Grundsatz von „Nur Ja heißt Ja“ zu schaffen. Der deutsche Bundesrat sprach sich im Juli für die Einführung der „Nur Ja heißt Ja“-Regel aus. Die Grünen haben vor Monaten einen Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht in den Bundestag eingebracht. „Dieses Gesetz muss jetzt beschlossen werden. Damit die Verantwortung endlich dort liegt, wo sie hingehört: auf der Seite der Täter“, sagt die Bundestagsabgeordnete der Grünen Lena Gumnior, die den Gesetzesentwurf initiiert hat.

Lilith Rein hat ihren Teil dazu beigetragen, dass das Thema in diesem Jahr endlich Fahrt aufnahm. Sie hatte im März eine Petition für die Reform des Paragrafen 177 gestartet. Die Petition erhielt fast 200.000 Unterschriften, zahlreiche bekannte Personen zählen zu den Erstunterzeichnenden. Der Grund für Reins Engagement hängt mit ihren Erfahrungen im Jurastudium zusammen. Mord, Totschlag, Diebstahl, Raub, Betrug – Studierende lernen diese Delikte im Detail zu analysieren, zu definieren und abzugrenzen. Doch bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sieht es dürftig aus im Curriculum.

Quelle: Bündnis 90/Die Grünen

Lena Gumnior ist Bundestagsabgeordnete der Grünen und initiierte den Gesetzesentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht.

„Irgendwann habe ich gemerkt: Über vieles, wovon ich als Frau mit großer Wahrscheinlichkeit betroffen sein könnte – häusliche Gewalt, sexuelle Gewalt, oder auch Unterhaltsfragen – lerne ich in meinem Studium fast nichts“, sagt Rein. Sie beschloss deshalb, sich auf eigene Faust weiterzubilden. Und nicht nur das: Zusammen mit zwei Kommilitoninnen entwarf sie ein Konzept, wie sich auch andere Interessierte zu diesen Themen schlau machen  können. Im ersten Schritt organisierte das Trio eine Ausbildungsreihe in Köln, mit Expert*innen zu Themen wie Sexualstrafrecht oder Antidiskriminierungsrecht. Die Frauen trafen einen Nerv. „Gleich für das erste Wochenende hatten wir 400 Anmeldungen, ich war vollkommen überwältigt“, erzählt Rein.

Das war Ende 2024. Im Januar 2025 gründeten die drei Studentinnen dann die „Feminist Law Clinic“ – eine Rechtsberatung, die vor allem Frauen und queeren Personen Hilfe bei Übergriffen, häuslichen Rechtsfragen und Diskriminierung bietet. Eine Law Clinic ist ein niedrigschwelliges Angebot für Betroffene: Es kostet nichts und bietet schnell eine erste Orientierung zu den eigenen Rechten. Die Berater*innen sind Ehrenamtliche, die die Feminist Law Clinic selbst ausbildet und die einen Abschlusstest bestehen müssen. Mehr als 1.500 Freiwillige haben diese Ausbildung bereits absolviert, 700 von ihnen sind derzeit aktiv als Berater*innen. Damit keine Fehler passieren, halten sie immer auch Rücksprache mit erfahrenen Anwält*innen.

Gerichtsverfahren kann die Feminist Law Clinic nicht führen, aber um Betroffenen weiterzuhelfen, reicht es oft schon zu wissen, welcher Antrag bei einer Behörde gestellt werden muss und diesen zu formulieren. Lilith Rein erzählt, wie sie kürzlich einer Frau helfen konnte, die von ihrem Partner, Hauptmieter der Wohnung, geschlagen worden war. „Die Frau glaubte, ohne Mietvertrag keine Chance auf die Wohnung zu haben.“ Rein konnte mit einem Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz dafür sorgen, dass der Mann der Frau die Wohnung überlassen musste.

Es kommt sehr häufig vor, dass Betroffene in einer Übergriffssituation ein so starkes Ohnmachtsgefühl empfinden, dass sie sich nicht wehren können.

Die Beratungsgespräche in der Feminist Law Clinic haben Lilith Rein gezeigt, warum „Nur Ja heißt Ja“ so wichtig ist. Immer wieder hat sie mit Opfern von sexueller Gewalt zu tun, die ihre Ablehnung nicht zeigen konnten: „Es kommt sehr häufig vor, dass Betroffene in einer Übergriffssituation ein so starkes Ohnmachtsgefühl empfinden, dass sie sich nicht wehren können.“ Das Phänomen heißt „tonische Immobilität“ und ist wissenschaftlich belegt. Eine solche Schockstarre ist eine typische psychisch-neurobiologische Reaktion auf eine konkrete Bedrohung. Lena Gumnior sagt dazu: „Menschen reagieren in solchen Momenten nicht so, wie es sich das Strafgesetzbuch derzeit wünscht. Viele Betroffene können sich nicht körperlich wehren oder Nein sagen.“ Zwischen 40 und 70 Prozent der Betroffenen berichten unterschiedlichen Studien zufolge von einem solchen Zustand der tonischen Immobilität.

Doch die aktuell geltende „Nein heißt Nein“-Regel verlagere die Verantwortung faktisch auf die betroffene Person, sagt Lilith Rein. „Vor Gericht stehen die Betroffenen oft da und müssen sich dafür verteidigen, dass sie nicht ‚Nein‘ gesagt haben.“ Das sei demütigend und mache einem nicht gerade Mut, gegen einen Übergriff rechtlich vorzugehen. „Bei ‚Nur Ja heißt Ja’ bestimmt der Täter durch sein Verhalten, ob es schlussendlich eine Vergewaltigung ist“, sagt Rein. Damit würde sich der Blick auf das Verhalten des Täters richten, anstatt auf die Reaktion der Betroffenen.

Der Ball liegt nun beim Bundestag. „Der Beschluss des Bundesrates ist ein Meilenstein für Betroffene von sexualisierter Gewalt“, sagt Lena Gumnior. „Im Bundestag bremst aber die Union noch immer den Schutz von Betroffenen.“ Die Grünen kämpfen um eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss zu dem Thema. Damit bald auch in Deutschland die sexuelle Selbstbestimmung von vor allem Frauen so respektiert wird wie schon in 15 anderen europäischen Ländern. „Das ‚Nur Ja heißt Ja‘-Prinzip setzt ein ganz anderes Zeichen an die Gesellschaft“, sagt Lilith Rein.

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